Sicherheit
Verschwiegenheit
Psychotherapiegesetz § 15.
Der Psychotherapeut sowie seine Hilfspersonen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.
Qualitätssicherung
Ich befinde mich im letzten Teil meiner psychotherapeutischen Ausbildung. Um meinen KlientInnen möglichst hilfreich zu sein, sieht der Gesetzgeber vor, dass meine psychotherapeutische Arbeit bis zum Abschluss der Ausbildung unter kontinuierlicher Supervision erfahrener Psychotherapeut/innen stattfindet.
Meine Supervisoren/innen sind ebenso zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet.
Datenschutz
Der Schutz und die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten sind mir ein wichtiges Anliegen. Daher behandle ich alle Arten von dokumentierten und gespeicherten Daten ausschließlich im Sinne der österreichischen und europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).